1. Meine Windschutzscheibe hat viele Kratzer an der Oberfläche, welche die klare Sicht bei Fahren behindern. Kann man diese entfernen?

Der beschriebene Mangel deutet auf einen natürlichen Verschleiß der Scheibe aufgrund hoher Fahrleistung oder häufigeres Fahren auf besonders verschmutzte Straßen hin. Eine Reparatur ist in diesem Fall nicht möglich, der Ersatz der Scheibe ist aus Sicherheitsgründen unbedingt zu mpfehlen.

2. Kann eine Frontscheibe die einen Riss hat, während der Fahrt kaputt gehen?

Der Riss kann sich verlängern. Außerdem können sich weitere Risse bilden. Wegen der bestehenden oder sich erweiternden Sichtbehinderung sollten Sie möglichst bald einen Autoglaser zur Schadensbehebung aufsuchen. Geraten Sie in eine Verkehrskontrolle, müssen Sie mit einer Mängelanzeige rechnen. Dann haben Sie 8 Tage Zeit, um den Nachweis einer sachgerechten Reparatur zur erbringen.

3. Hat der Austausch der Frontscheibe Auswirkungen auf meinen Schadenfreiheitsrabatt?

Nein, Glasschäden sind in der Teil-/ bzw. Vollkasko mitversichert und wirken sich nicht negativ auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt. Gerne besprechen wir auch alles vor Ort und rufen ggf. bei Ihrer Versicherung in Ihrem Beisein an um die genauen Vertragsgrundlagen zu erfragen.

4. Welche Länge darf ein Riss in der Windschutzscheibe haben, ohne dass der TÜV im Rahmen der nächsten Hauptuntersuchung bemängelt?

Es darf sich kein Riss bzw. Steinschlag in der Windschutzscheibe befinden. Eine Beschädigung der Windschutzscheibe durch einen Riss oder Steinschlag beeinträchtigt die Windschutzscheibe wesentlich in ihrer Festigkeit. Das heißt, die Windschutzscheiben sind heute tragende Teile der
Karosserie und deshalb wichtige Bestandteile zu Ihrem persönlichen Schutz. Beispiel: Der Beifahrerairbag stützt sich an der Windschutzscheibe ab und benötigt unbedingt die Festigkeit der Scheibe. Bei einem Crash verändert sich das Knautschzonenverhalten am Fahrzeug zu Ihrem Nachteil. Zudem müssen die Scheiben so beschaffen sein, dass eine klare und verzerrungsfreie Sicht vorhanden ist.

5. Wie ist das mit der Umweltplakette bei einem Scheibenaustausch?

Die Umweltplakette ist kein Serienbestandteil der Scheibe. Daher ist die Kaskoversicherung dafür nicht ersatzpflichtig. Wir montieren Ihnen natürlich nach dem Scheibenaustausch, kostenlos eine neue Umweltplakette.

6. Ich kann nicht auf ein Fahrzeug verzichten, was gibt es da für Möglichkeiten?

In der Regel werden Sie aufgrund der hohen Verfügbarkeit an unterschiedlichen Scheibenmodellen und den damit sehr geringen Wartezeiten bei der entsprechenden Reparatur oder dem Austausch der Fahrzeugscheibe kein Ersatzfahrzeug benötigen. Möchten Sie während der kurzen Montagezeit dennoch mobil bleiben? Dann stellen wir Ihnen natürlich sehr gerne ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung
 
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